Liebe Eltern/Erziehungsberechtigte,

bitte melden Sie Ihr Kind bei Krankheit persönlich bis zur 1. Stunde im Sekretariat ab.
Nutzen Sie dazu unseren Telefonkontakt (auch Anrufbeantworter) oder schreiben Sie uns eine E-Mail (am besten mit Ihrer E-Mail-Adresse bei Lernsax).
Teilen Sie uns den Namen Ihres abzumeldenden Kindes, Klasse und voraussichtliche Fehldauer mit.

Eine schriftliche Entschuldigung muss bis zum 3. Tag, wenn das Kind wieder da ist, beim Klassenlehrer/bei der Klassenlehrerin abgegeben werden, ansonsten gilt das Fehlen als unentschuldigt.

Für 1 bis 5 Fehltage genügt eine schriftliche Entschuldigung der Eltern/Erziehungsberechtigten.
Ab dem 6. Fehltag benötigen wir ein ärztliches Attest mit zusätzlichem Signum der Eltern.

Bitte melden Sie Ihr Kind unbedingt im Sekretariat ab. Bei der Abmeldung per E-Mail im Sekretariat empfiehlt sich, den Klassenleiter/die Klassenleiterin als weitere Empfänger ebenfalls zu informieren.

Bitte melden Sie Ihr Kind nicht nur beim Klassenleiter ab, da nicht sichergestellt ist, dass die Abmeldung kurzfristig bearbeitet werden kann.

Alle Klassenarbeiten und Leistungskontrollen werden unverzüglich nachgeschrieben. Dafür wird der zentrale Nachschreibetermin mittwochs 14:30 Uhr im Raum 102 genutzt.

Wird der Nachschreibetermin unentschuldigt nicht wahrgenommen, kann die Note 6 erteilt werden. Grundlage ist die Schulordnung Ober- und Abendoberschulen §23 Abs. 4.

Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 9 und 10 müssen für jede wegen Krankheit versäumte Klassenarbeit/komplexe Leistung eine ärztliche Bescheinigung vorlegen, ansonsten wird diese mit Note 6 bewertet. Grundlage ist die Schulordnung Ober- und Abendoberschulen §23 Abs. 4.