Hausordnung der 66. Oberschule Dresden


Wie in jeder Gemeinschaft sind auch in der Schule Regeln für das Zusammenleben erforderlich. Sie dienen der Sicherheit und sind Voraussetzung, dass die Schule ihren Aufgaben gerecht werden kann. Ihre Einhaltung fordert gegenseitige Rücksichtnahme und soll bewirken, dass sich alle in unserer Schule wohl fühlen.

1. Beginn und Ende des Unterrichts

Das Schulhaus wird für die erste Unterrichtsstunde um 7.20 Uhr geöffnet. Spätestens 5 Minuten vor Stundenbeginn hat jeder Schüler zum Unterricht zu erscheinen.

Die Eingangstüren der Schule werden mit Beginn des Unterrichts verschlossen gehalten. Zu spät kommende Schüler melden sich im Sekretariat und werden erst zum Beginn der nächsten Unterrichtsstunde eingelassen.

Wegeunfälle sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Werktagen der Schule anzuzeigen. Ist ein Schüler an einer nach Infektionsschutzgesetz meldepflichtigen Infektionskrankheit, akutem Durchfall oder Erbrechen erkrankt, welche dem örtlich zuständigen Gesundheitsamt angezeigt werden muss, ist unverzüglich die Schule zu informieren.

Die Oberbekleidung wird vor Unterrichtsbeginn in die Garderobeschränke gehängt und nur in den Hofpausen und am Unterrichtsende entnommen. Die Garderobeschränke sind nur für die Kleidung zu nutzen. Schüler, die ein Schließfach gemietet haben, holen die für den jeweiligen Tag benötigten Arbeitsmittel vor der ersten Unterrichtsstunde und bringen diese nach der letzten Unterrichtsstunde zurück. Fundsachen sind dem Hausmeister zu übergeben. Zwei Minuten vor Stundenbeginn ist jeder Schüler unterrichtsbereit an seinem Platz.

Falls der unterrichtende Fachlehrer 5 Minuten nach dem Stundenklingeln noch nicht im Raum anwesend ist, teilt der Klassensprecher dies der Schulleitung, der Sekretärin oder dem Fachlehrer im benachbarten Raum mit.

Nach Unterrichtsschluss verlassen die Schüler unverzüglich, spätestens nach 15 Minuten, das Schulhaus bzw. Schulgelände. Ausnahmen entstehen von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 14:30 bis 16:00 durch die Teilnahme an einem Ganztagsangebot.

Die Schüler dürfen sich zum Überbrücken von Zwischenstunden im Schulhaus aufhalten und still beschäftigen. Danach ist dieser Bereich sauber zu verlassen.

Die Unterrichtsräume werden nach Stundenende in einem ordentlichen Zustand verlassen. Die Kontrolle obliegt dem Fachlehrer und dem Ordnungsdienst. Dazu gehören das Säubern der Tafel (nass abwischen!), das Aufsammeln herumliegenden Papiers, das Schließen der Fenster und am Ende des Unterrichtstages das Hochstellen der Stühle und die Entleerung der Müllbehälter. Danach wird das Zimmer vom Fachlehrer überprüft und abgeschlossen.

2. Unterrichts- und Pausengestaltung

Während der Unterrichtszeit und in den Pausen ist das Verlassen des Schulgebäudes bzw. des Schulgeländes ohne Erlaubnis nicht gestattet!

Die 1. große Pause von 10:00 – 10:20 und am Freitag die Mittagspause von 11:55 – 12:15 sind generell Hofpausen. Das Schulgebäude ist unverzüglich nach dem Zimmerwechsel in Richtung Schulhof zu verlassen.

Der Zimmerwechsel erfolgt jeweils mit Beginn der Pause. Während der Pausen bleiben die Fenster angekippt oder geschlossen. In den 5 und 10 Minutenpausen halten sich alle Schüler in ihrem Unterrichtsraum auf. In den anderen Pausen ist ein disziplinierter Aufenthalt auf der jeweiligen Etage erlaubt.

Ausgewählte Schüler der Klassenstufe 10 unterstützen die Lehrer bei der Aufsicht in den großen Pausen. Ihren Anweisungen ist Folge zu leisten.

3. Verhalten in Unterrichtsräumen und im Schulgelände

Für jeden Schüler sollte es selbstverständlich sein, sich im Schulgebäude bzw. im gesamten Schulgelände so zu verhalten, dass andere nicht behindert oder gar gefährdet werden.

Bei Unwohlsein eines Schülers entscheidet der Klassenleiter bzw. Fachlehrer über einzuleitende Maßnahmen.

Auf dem Schulgrundstück gilt generelles Nikotin-, Alkohol- und Rauschmittelverbot.

Während des Unterrichts ist das Essen und Trinken nicht gestattet.

Das Kauen von Kaugummi, die Benutzung von MP3-Playern, von Handys und anderen privaten nicht zum Unterricht gehörenden Gegenständen ist im Schulgelände untersagt. Oben genannte elektronische Geräte sind mit Betreten des Schulgeländes auszuschalten und in der Schultasche zu verwahren.

Das Schulgebäude und seine Einrichtungen sind schonend zu behandeln bzw. zu nutzen.

Alle Lehrmittel und Geräte sind nur nach Anleitung des Lehrers zu verwenden. Besonderheiten in den Fachunterrichtsräumen regeln die speziellen Zimmer- und Fachraumordnungen. Mit den leihweise übergebenen Lernmitteln (z. B. Schulbücher) ist sorgfältig umzugehen.

Alle Gegenstände, die nicht zum Unterrichtsverlauf gehören, können von jedem Lehrer eingezogen werden. Persönliches Eigentum ist von den Erziehungsberechtigten beim Klassenleiter bzw. in der Schulleitung abzuholen. Handys und MP3-Player sind grundsätzlich in der Schulleitung abzuholen.

4. Regulierung von Schüler- und Sachschäden

Ist in der Schule ein Schaden oder Unfall entstanden oder festgestellt worden, so ist sofort der aufsichtsführende Lehrer, der Klassen- oder der Fachlehrer zu verständigen.

Persönliche Sachen der Schüler sind nicht versichert! Die Stadtverwaltung Dresden haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

Verluste oder Beschädigungen persönlicher Sachen hat der Schüler spätestens vor Verlassen des Schulgrundstückes im Sekretariat zu melden. Später kann keine Anerkennung des Sachverhaltes erfolgen, da die Schadensentstehung bzw. der Verlust nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden kann.

Verursachen Schüler Schäden am Gebäude, Inventar oder Eigentum der Schule bzw. anderer Schüler, so wird durch den Schulträger an die Familie Schadenersatzforderung gestellt.

5. Ergänzende Festlegungen

Die Schüler dürfen mit einem verkehrssicheren Fahrrad zur Schule kommen. Auf dem Schulgrundstück ist das Radfahren nicht gestattet. Fahrräder werden auf dem Fahrradplatz abgestellt.

Das Mitbringen von Feuerzeugen, Messern, Waffen, Reizgas und Gegenständen, von denen eine Gefahr für Mitschüler ausgeht ist nicht gestattet.

Die 66. Oberschule bekennt sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung. Aus diesem Grunde ist es im Zuständigkeitsbereich der Schule untersagt, verfassungsfeindliche oder verfassungswidrige Äußerungen in Wort, Schrift und Bild zu tätigen. Die gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und das Recht auf die persönliche Ehre gelten uneingeschränkt (§15 Jugendschutzgesetz).

Verstoßen Schüler gegen die Hausordnung, so können sie entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen finanziell, materiell oder moralisch zur Verantwortung gezogen werden.

Diese Hausordnung ist für alle verbindlich und wurde am 13.12.2011 von der Schulkonferenz der 66. Oberschule beschlossen.

Sie trat am 14.12.2011 in Kraft und gilt bis auf Widerruf.