Hausordnung der 66. Oberschule Dresden


Wie in jeder Gemeinschaft sind auch in der Schule Regeln für das Zusammenleben erforderlich. Sie dienen der Sicherheit und sind Voraussetzung, dass die Schule ihren Aufgaben gerecht werden kann.

Ihre Einhaltung fordert gegenseitige Rücksichtnahme und soll bewirken, dass sich alle in unserer Schule wohl fühlen.

1. Beginn und Ende des Unterrichts

Das Schulhaus wird für die erste Unterrichtsstunde um 7.20 Uhr geöffnet. Spätestens 5 Minuten vor Stundenbeginn hat jeder Schüler zum Unterricht zu erscheinen.

Die Eingangstüren der Schule werden mit Beginn des Unterrichts verschlossen gehalten. Zu spät kommende Schüler melden sich im Sekretariat und werden erst zum Beginn der nächsten Unterrichtsstunde eingelassen.

Die Oberbekleidung wird vor Unterrichtsbeginn in die Garderobeschränke gehängt und nur in den Hofpausen und am Unterrichtsende entnommen. Die Garderobeschränke sind nur für die Kleidung zu nutzen. Schüler, die ein Schließfach gemietet haben, holen die für den jeweiligen Tag benötigten Arbeitsmittel vor der ersten Unterrichtsstunde und bringen diese nach der letzten Unterrichtsstunde zurück. Fundsachen sind dem Hausmeister zu übergeben.

Zwei Minuten vor Stundenbeginn ist jeder Schüler unterrichtsbereit an seinem Platz.

Falls der unterrichtende Fachlehrer 5 Minuten nach dem Stundenklingeln noch nicht im Raum anwesend ist, teilt der Klassensprecher dies der Schulleitung, der Sekretärin oder dem Fachlehrer im benachbarten Raum mit.

Nach Unterrichtsschluss verlassen die Schüler unverzüglich, spätestens nach 15 Minuten, das Schulhaus bzw. Schulgelände. Ausnahmen entstehen von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 14:30 bis 16:00 durch die Teilnahme an einem Ganztagsangebot.

Die Schüler dürfen sich zum Überbrücken von Zwischenstunden im Schulhaus aufhalten und still beschäftigen. Danach ist dieser Bereich sauber zu verlassen.

Die Unterrichtsräume werden nach Stundenende in einem ordentlichen Zustand verlassen. Die Kontrolle obliegt dem Fachlehrer und dem Ordnungsdienst. Dazu gehören das Säubern der Tafel (nass abwischen!), das Aufsammeln herumliegenden Papiers, das Schließen der Fenster und am Ende des Unterrichtstages das Hochstellen der Stühle und die Entleerung der Müllbehälter.

2. Unterrichts- und Pausengestaltung

  1. Stunde 7.30 Uhr –   8.15 Uhr 
  10´ Pause
  2. Stunde 8.25 Uhr –   9.10 Uhr 
  5´ Pause
  3. Stunde 9.15 Uhr – 10.00 Uhr 
      20´ Hofpause
  4. Stunde10.20 Uhr – 11.05 Uhr 
  5´ Pause
  5. Stunde11.10 Uhr – 11.55 Uhr 
              45´ Mittagspause
  6. Stunde12.40 Uhr – 13.25 Uhr 
  5´ Pause
  7. Stunde13.30 Uhr – 14.15 Uhr 

Während der Unterrichtszeit und in den Pausen ist das Verlassen des Schulgebäudes bzw. des Schulgeländes ohne Erlaubnis nicht gestattet!

Die 1. große Pause von 10:00 – 10:20 Uhr und die Mittagspause von 11:55 – 12:40 Uhr sind generell Hofpausen. Das Schulgebäude ist unverzüglich nach dem Zimmerwechsel in Richtung Schulhof zu verlassen.

Der Zimmerwechsel erfolgt jeweils mit Beginn der Pause. Während der Pausen bleiben die Fenster angekippt oder geschlossen. In den 5 und 10 Minutenpausen halten sich alle Schüler in ihrem Unterrichtsraum auf. Bei großen Hauspausen ist ein disziplinierter Aufenthalt auf der jeweiligen Etage erlaubt.

Ausgewählte Schüler der Klassenstufe 10 unterstützen die Lehrer bei der Aufsicht in den großen Pausen. Ihren Anweisungen ist Folge zu leisten.

3. Verhalten in Unterrichtsräumen und im Schulgelände

Für jeden Schüler sollte es selbstverständlich sein, sich im Schulgebäude bzw. im gesamten Schulgelände so zu verhalten, dass andere nicht behindert oder gar gefährdet werden.

Bei Unwohlsein eines Schülers entscheidet der Klassenleiter bzw. Fachlehrer über einzuleitende Maßnahmen.

Auf dem Schulgrundstück gilt generelles Nikotin-, Alkohol-, Cannabis- und Rauschmittelverbot. Dies schließt das Mitführen und den Konsum ein.

Alle Mitglieder der Schulgemeinschaft haben eine der Institution Schule und der Atmosphäre des Lernens, Lehrens und Arbeitens angemessene Kleidung zu tragen. Es gehört zur gesellschaftlichen Kompetenz einer Person, sich für eine Situation/Anlass passend zu kleiden.

Folgende Kriterien sollen bei der Wahl der Kleidung berücksichtigt werden:

  • Sonnenbrillen und Kopfbedeckungen, wie Kapuzen, Mützen o. ä. sind im Schulgebäude abzulegen. Davon ausgenommen sind religiöse und krankheitsbedingte Kopfbedeckungen.
  • Die eigene Privatsphäre soll geschützt und die anderer respektiert werden. Darum wird auf freizügige Kleidung (Blick auf Unterwäsche; tiefe Ausschnitte; bauchfreie Oberteile; sehr kurze Röcke, Kleider und Shorts) verzichtet.
  • Verboten sind Kleidungsstücke mit Abbildungen, die rassistische, sexistische, gewaltverherrlichende, provokante oder diskriminierende Aussagen machen.

Bei Zuwiderhandlungen werden die Schülerinnen und Schüler aufgefordert ein (bedeckendes) Kleidungsstück überzuziehen.

Während des Unterrichts ist das Essen nicht gestattet. Sollte jemand dringend etwas trinken müssen, passiert das unauffällig, so dass der Unterrichtsablauf nicht gestört wird. Energy- und Colagetränke sind nicht erlaubt.

Das Kauen von Kaugummi, die Benutzung von elektronischen Geräten, Smartwatches und von Handys und anderen privaten nicht zum Unterricht gehörenden Gegenständen ist im Schulgelände untersagt. Oben genannte elektronische Geräte sind mit Betreten des Schulgeländes auszuschalten und unsichtbar in der Schultasche zu verwahren. Mit mobilen Endgeräten dürfen weder im Schulgebäude und Schulgelände noch im Unterricht Aufnahmen bzw. Tonmitschnitte angefertigt werden. Bei Zuwiderhandlungen kann durch die jeweilige Lehrkraft Strafanzeige gestellt werden.

Das Schulgebäude und seine Einrichtungen sind schonend zu behandeln bzw. zu nutzen.

Alle Lehrmittel und Geräte sind nur nach Anleitung des Lehrers zu verwenden.

Besonderheiten in den Fachunterrichtsräumen regeln die speziellen Zimmer- und Fachraumordnungen.

Mit den leihweise übergebenen Lernmitteln (z. B. Schulbücher) ist sorgfältig umzugehen.

Alle Gegenstände, die nicht zum Unterrichtsverlauf gehören, können von jedem Lehrer eingezogen werden. Persönliches Eigentum ist von den Erziehungsberechtigten beim Klassenleiter bzw. in der Schulleitung abzuholen. Handys und elektronische Geräte sind grundsätzlich von den Erziehungsberechtigten in der Schulleitung abzuholen.

4. Regulierung von Schüler- und Sachschäden

Ist in der Schule ein Schaden oder Unfall entstanden oder festgestellt worden, so ist sofort der aufsichtführende Lehrer, der Klassen- oder der Fachlehrer zu verständigen.

Persönliche Sachen der Schüler sind nicht versichert! Die Stadtverwaltung Dresden haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

Verluste oder Beschädigungen persönlicher Sachen hat der Schüler spätestens vor Verlassen des Schulgrundstückes im Sekretariat zu melden. Später kann keine Anerkennung des Sachverhaltes erfolgen, da die Schadensentstehung bzw. der Verlust nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden kann.

Verursachen Schüler Schäden am Gebäude, Inventar oder Eigentum der Schule bzw. anderer Schüler, so wird durch den Schulträger an die Familie Schadenersatzforderung gestellt.

5. Verhalten im Havariefall

Bei Ertönen des Alarmsignals begeben sich alle in der Schule befindlichen Personen auf den Sammelplatz. Persönliche Sachen werden dabei nicht mitgenommen. Den Weisungen des Lehr- und des Rettungspersonals ist unbedingt Folge zu leisten.

6. Ergänzende Festlegungen

Die Schüler dürfen mit einem verkehrssicheren Fahrrad zur Schule kommen. Auf dem Schulgrundstück ist das Radfahren nicht gestattet. Fahrräder werden auf dem Fahrradplatz abgestellt.

Das Mitbringen von Feuerzeugen, Messern, Waffen, Reizgas und Gegenständen, von denen eine Gefahr für Mitschüler ausgeht und die verfassungsfeindliche und diskriminierende Symbole oder Aufschriften zeigen, ist nicht gestattet. Das gilt auch für alle Schulveranstaltungen außerhalb des Schulgeländes.

Im engen schulischen Bereich (Aufenthalt in der Schule sowie Teilnahme an schulischen Veranstaltungen) besteht ein striktes Verbot, Cannabisprodukte, gleich in welcher Menge und Form, mit sich zu führen. Dies gilt für alle Personen, die sich im Schulgebäude und auf dem Schulgelände aufhalten bzw. an verbindlichen schulischen Veranstaltungen (§ 26 SächsSchulG) teilnehmen.

Verstoßen Schüler gegen die Hausordnung, so können sie entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen finanziell, materiell oder moralisch zur Verantwortung gezogen werden.

Diese Hausordnung ist für alle verbindlich und wurde am 11.06.2024 von der Schulkonferenz beschlossen.